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Die aus unserer Sicht wichtigsten Bedingungen für nachhaltige Textilien:

GOTS

Cradle to Cradle Products Innovation Institute

Cradle to Cradle® 

Was bedeutet Cradle to Cradle (engl.“ von der Wiege bis zur Wiege“)?

Das Cradle to Cradle-Prinzip verwandelt den Lebenslauf eines Produkts in einen nicht enden wollenden Kreislauf. Als Vorbild dient hier die Natur. Jedes fallende Blatt, jede abfallende Blüte dient dem Zweck als Nährstoff für andere Organismen zu dienen. Im besten Fall entsteht eine Kreislaufwirtschaft wie in der Natur, ohne Abfallproduktion. Ein Weg, der die Umwelt schützt und unsere Ressourcen erhält.

Das Cradle to Cradle Products Innovation Institute bewertet die Produkte unabhängig nach verschiedenen Kriterien. Sobald die Voraussetzungen bei der Produktion erfüllt werden, bekommen Unternehmen eine Zertifizierung in den Kategorien: Bronze, Silber, Gold und Platin.

Die Kriterien sind: Materialgesundheit, Verwendung erneuerbarer Energien, 100% recycelt, der Umgang mit Wasser, sowie die Arbeitsbedingungen, unter denen das Produkt hergestellt wird.

Die Zertifizierung Cradle to Cradle Gold zeigt u.A., dass das jeweilige Produkt kompostierbar ist und somit in den Kreislauf der Natur- ohne Abfallprodukte übergeht.

Mehr erfahren Sie unter  http://www.c2ccertified.org/

GOTS

global organic textile standard

GOTS

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist als weltweit führender Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern anerkannt. Auf hohem Niveau definiert er umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten textilen Produktionskette und gleichzeitig die einzuhaltenden Sozialkriterien. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierung der gesamten Textillieferkette.

Ziel des GOTS-Standards ist es, Anforderungen zu definieren, die eine nachhaltige Herstellung von Textilien gewährleisten, angefangen von der Gewinnung textiler Rohfasern über die umweltverträgliche und sozial verantwortliche Herstellung bis zur Kennzeichnung der Endprodukte. Letztlich soll dem Endverbraucher bei seiner Kaufentscheidung durch das GOTS-Label am Produkt Sicherheit gegeben werden. Textilverarbeiter und -hersteller sollen ihre ökologisch erzeugten Textilprodukte mit einer Zertifizierung anbieten können, die auf allen relevanten Märkten anerkannt wird.

Vor-Ort-Inspektionen und die Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben, Herstellern und Händlern werden von unabhängigen, speziell akkreditierten Prüfinstituten auf der Basis des GOTS-Überwachungssystems durchgeführt. Dies garantiert eine umfassende Sicherheit für GOTS-zertifizierte Textilien.

Mehr erfahren Sie unter https://www.global-standard.org/de

GOTS

faire partnerschaft auf augenhöhe

FAIRTRADE

Fairtrade verbindet Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmen und Produzentenorganisationen und verändert Handel(n) durch bessere Preise für Kleinbauernfamilien sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Beschäftigte auf Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Fairtrade steht für eine faire Partnerschaft auf Augenhöhe.

Rund 1,66 Millionen Bäuerinnen und Bauern sowie Beschäftigte auf Plantagen aus 75 Anbauländern profitieren derzeit von ihrer Beteiligung an Fairtrade.

Das Fairtrade-Siegel kennzeichnet Produkte, bei deren Herstellung bestimmte soziale, ökologische und ökonomische Kriterien eingehalten wurden. Geschulte Auditoren prüfen die Einhaltung der Fairtrade-Standards.

Mehr erfahren Sie unter https://www.fairtrade-deutschland.de

kontrolliert biologische tierhaltung

KBT WOLLE

Grundsätzlich muss ein Textilprodukt mit der Kennzeichnung kbT (kontrolliert biologische Tierhaltung) aus mindestens 95 % Bio-Fasern bestehen. Bei der Herstellung müssen diese Bio-Fasern von den Kunstfasern klar getrennt behandelt werden. Chemische Zusätze werden vorher auf Gifte und biologische Abbaubarkeit geprüft.

KbT bedeutet eine artgerechte Tierhaltung, eine biologisch einwandfreie Fütterung ohne gentechnisch veränderte Futtermittel und ein Verzicht auf Mast und deren Hilfsmittel. Zudem dürfen keine Pestizide und Insektizide angewendet werden. Auch die Weiden, auf denen die Tiere grasen, dürfen nicht künstlich gedüngt sein.

Die Fortpflanzung der Tiere muss natürlich erfolgen und Eingriffe wie das Kupieren oder Mulesing sind verboten. Kupieren ist das operative Entfernen von Schwanzwirbeln oder das Kürzen von Schwanz, Ohren oder Schnäbeln. In anderen Fällen wurden auch schon Stimmbänder, Krallen oder Hörner entfernt. Bei dem sogenannten Mulesing wird bei Schafen die Haut um den Schwanz entfernt. Diese oft grausame Art wird vorwiegend in Australien bei den Merinoschafen angewandt. Dadurch sollen Fliegenmaden ferngehalten werden, denn diese nisten sich häufig in den Hautfalten der Schafe ein. Die Abkürzung kbT bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die hergestellte Wolle nicht von Schafen stammt, die mit unnatürlichen Eingriffen behandelt wurden.

GOTS

bio-siegel aus UK

SOIL ASSOCIATION

Das Organic Standard-Siegel ist ein Siegel der Soil Association, welche sich 1946 in Großbritannien gründete. Dieses Siegel ist eines der meist verbreiteten Bio-Siegel in UK. Produkte wie Lebensmittel, Textilien oder Kosmetik werden mit dem Zeichen zertifiziert. Die Richtlinien des Soil Association-Siegels orientieren sich stark an denen der EU für Bio-Produkte und sind teils sogar strenger angesetzt.

Für die Zertifizierung eines Produktes müssen je nach Produktgruppe verschiedene Kriterien erfüllt werden. So müssen beispielsweise mindestens
95 % der Inhaltsstoffe ökologisch erzeugt worden sein und es herrschen strikte Beschränkungen bei dem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden. Die Soil Association gibt weiterhin Standards für eine artgerechte Tierhaltung vor und untersagt den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen. Die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle und die Einhaltung der Richtlinien wird jährlich überprüft.

Mehr erfahren Sie unter https://www.soilassociation.org

GOTS

schadstoffgeprüfte textilien

Standard 100 by OEKO-TEX

Unter der Markenbezeichnung Oeko-Tex vergibt die Internationale Gemeinschaft für Forschung und Prüfung auf dem Gebiet der Textil- und Lederökologie Produktlabel und Betriebsstättenzertifizierungen. Dabei werden Produkte aller Verarbeitungsstufen entlang der textilen Wertschöpfungskette (Fasern, Garne, Gewebe, Leder, konfektionierte Endprodukte) auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und Betriebsstätten auf sozial und umweltverträgliche Produktionsbedingungen geprüft. Kriterien und Schadstoffgrenzwerte der international einheitlichen Oeko-Tex-Standards werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Der Standard 100 by Oeko-Tex ist das weltweit am weitesten verbreitete Kennzeichen für schadstoffgeprüfte Textilien.

Mehr erfahren Sie unter https://www.oeko-tex.com

GOTS

global recycled standard

GRS

Der GRS soll den Anforderungen von Unternehmen Rechnung tragen, die den Recyclinganteil ihrer (Fertig- und Zwischen-) Produkte überprüfen wollen sowie sicherstellen, dass die sozialen, ökologischen und chemischen Vorschriften in der Produktion erfüllt werden. Ziel des GRS ist die Definition von Anforderungen an eine korrekte Spezifikation von verwendeten Substanzen und Materialien sowie an korrekte Arbeitsbedingungen. Ferner sollen ökologische und chemische Risiken minimiert werden. Angesprochene Unternehmen sind in der Baumwollverarbeitung, Spinn-, Web-, Strick-, Färbe-, Druck- und Nähindustrie tätig.

Mehr erfahren Sie unter https://www.pcu-deutschland.de

BIONIC-FINISH

ökologische imprägnierung

BIONIC-FINISH®ECO

Die ökologische wasserabweisende Imprägnierung hat folgende Nutzen:
· Frei von fluorhaltigen Verbindungen
· Formaldehydfrei
· Hocheffektive Wasserabweisung
· Keine wesentliche Griffveränderung
· Resistente Effekte gegen Abrieb und Verschleiß
· Vernähbarkeitsverbessernd bei der Konfektion
· Hoher Tragekomfort bei Sport- und Outdoorjacken mit Membrantechnologie
· Keine Beeinflussung der Atmungsaktivität
· Effektiv bei Tumblertrocknung im Endgebrauch
· Kostengünstige Ausrüstungsalternative zur Fluorcarbonharz-Ausrüstung

Mehr erfahren Sie unter https://www.rudolf.de

ECO

ECO

FRIENDLY ENVIRONMENTALLY FRIENDLY COLOR

Beim Lederfärben kommt eine nachhaltige und umweltfreundliche Methode zum Einsatz, die als pflanzliche Gerbung bezeichnet wird. Dabei wird das Leder durch pflanzliche Produkte wie Früchte, Blätter und Wurzeln sowie von Pulver aus Baumstämmen gegerbt. Die aus diesem Leder gefertigten Schuhe werden im Einklang mit den EU-Richtlinien (REACH) hergestellt und sind frei von schädlichen Chemikalien, Chrom und anderen Schwermetallen.

BCI BETTER COTTON INITIATIVE

anbau baumwolle

BETTER COTTON INITIATIVE

Die Better Cotton Initiative (BCI) besteht, um den Anbau von Baumwolle weltweit zu verbessern – hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Umweltbelastung und der Zukunft des Wirtschaftssektors.
BCI bildet Landwirte darin aus, Wasser effizient zu nutzen, die Gesundheit der Böden und natürliche Lebensräume zu respektieren, schädliche Chemikalien zu reduzieren sowie das Wohlergehen und die Rechte der Arbeiter zu achten. Produkte mit diesem Label enthalten mindestens 50 % Baumwolle, die von Retailern oder Marken der Initiative stammt, die in BCI-Landwirte investieren.

Mehr erfahren Sie unter https://www.bettercotton.org

Überwachungssystem für Sozialstandards

BSCI - Business Social Compliance Initiative

BSCI - Business Social Compliance Initiative ist ein europäisches Überwachungssystem für Sozialstandards (à Im Gegensatz zur WRAP Zertifizierung, die ihren Ursprung in den USA hatte) und basiert auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Menschenrechtserklärung der UNO, den Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern sowie über die Abschaffung jeglicher Form der Diskriminierung von Frauen, dem UN Global Compact und den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen.

Wer ein paar Minuten hat, liest sich die ganze Seite durch https://label-online.de/managementstandards/bsci/ es lohnt sich, da auch der Hintergrund erklärt wird und für die very busy people hier nur die Ziele:

Sein Ziel besteht in der Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards mit folgenden Anforderungen:

• Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. In Situationen oder Ländern, in denen das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, müssen für die Beschäftigten alternative Möglichkeiten der unabhängigen und freien Organisation und Verhandlungsführung geschaffen werden (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 87, 98, 135 und 154);

• Verbot jeglicher Diskriminierung bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Anschauung, sexueller Neigung oder anderen persönlichen Eigenschaften ist untersagt (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 100, 111, 143 und 158 und 159);

• Löhne für reguläre Arbeitszeiten, Überstunden und Überstundenausgleich müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen bzw. Industriestandards entsprechen bzw. diese übersteigen. Es dürfen keine illegalen oder unerlaubten Lohnabzüge oder Lohnabzüge als Strafmaßnahme vorgenommen werden. In Fällen, in denen die gesetzlichen Mindestlöhne oder industriellen Mindeststandards die Kosten für den Lebensunterhalt nicht decken und kein zusätzliches frei verfügbares Einkommen belassen, werden Unternehmen ermutigt, ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung, die diese Grundbedürfnisse abdeckt, zu zahlen (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 26 und 131);

• Arbeitszeiten haben die gültigen nationalen Gesetze und Industriestandards zu Arbeitsstunden einzuhalten. Es gelten die maximal zulässigen Wochenarbeitsstunden entsprechend der nationalen Gesetzgebung, jedoch dürfen 48 Stunden nicht regelmäßig überschritten werden. Überstunden dürfen ausschließlich auf freiwilliger Basis geleistet werden und sind separat zu vergüten. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 1 und 14);

• Berufliche Gesundheit und Sicherheit Es sind klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung beruflicher Gesundheit und Sicherheit aufzustellen und zu befolgen, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, sauberen Toiletten und Zugang zu Trinkwasser; gegebenenfalls sind hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitzustellen. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie in den Schlafsälen, die gegen die grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten. Insbesondere jugendliche Arbeitnehmer dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden (in Übereinstimmung mit der ILO-Konventionen 155 und den ILO-Empfehlungen 164 und 190);

• Verbot von Kinderarbeit gemäß den Bestimmungen der Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen und/oder der nationalen Gesetzgebung. Von diesen verschiedenen Standards ist derjenige anzuwenden, der die strengsten Anforderungen stellt (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 79, 138, 142 und 182 und Empfehlung 146);

• Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen, zum Beispiel erwirkt durch die Hinterlegung einer Kaution oder die Zurückhaltung von Ausweispapieren von Arbeitnehmern zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, sind verboten. Die Anwendung von körperlichen Strafen sowie von psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen ist verboten (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 29 und 105);

• Schutz der Umwelt: Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder diese übertreffen.

• Managementsystem, mit dem sichergestellt wird, dass die Anforderungen des BSCI-Verhaltenskodexes erfüllt werden können. Ferner führt es eine in sämtlichen Geschäftsbereichen zu befolgende Antibestechungs- und Antikorruptionspolitik ein. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung und fortwährende Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenskodexes.

• 2014 sind zwei weitere Prinzipien hinzugekommen, das Ethische Verhalten, das die Teilnehmer verpflichtet, Informationen zu sammeln und zu veröffentlichen, die die Aktivitäten, Fortschritte und Strukturen bei der Umsetzung des Standards zeigen und damit auch Korruption erschweren sollen (zuvor zwar bei den Audits geprüft, aber nicht als Prinzip festgehalten) sowie,

• dass keine prekären Beschäftigungsverhältnisse bestehen, das heißt Arbeiter schriftliche Arbeitsverträge haben, die im Einklang mit den nationalen Gesetzen stehen und Informationen über ihre Rechte bekommen.

Mehr erfahren Sie unter https://label-online.de/managementstandards/bsci/